NUTZEN SIE UNSER ANGEBOT 2024
WIE WIRD GEZEICHNET?
WELCHE ZAHLUNGSARTEN GIBT ES?
Abhängig von dem Land, in dem Sie arbeiten, gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Zeichnung:
- Mit einem Darlehen Ihres Arbeitgebers
- In Bar
Oder mit einer Kombination beider Zahlungsarten. Einzelheiten zu diesen Zahlungsmethoden finden Sie in der Länderbeilage.
WIE WIRD GEZEICHNET?
Um teilzunehmen, besuchen Sie zwischen dem 16. und 30. September 2024 unsere Webseite www.ake2024.arkema.com und klicken Sie auf die Schaltfläche „Zeichnen“.
Sie können nun das Angebot im Jahr 2024 wahrnehmen, indem Sie den Benutzernamen eingeben, der Ihnen vorab per E-Mail zugeschickt wurde. Sie können sich auch anmelden, indem Sie das Anmeldeformular ausfüllen, das Sie im Dokumentationsbereich der Kommunikationswebsite www.ake2024.arkema.com finden, oder indem Sie eine Anfrage an Ihre Personalabteilung stellen.
MEIN ZEICHNUNGSBETRAG
Der Gesamtbetrag Ihrer Anlage im Rahmen des Angebots darf 25% Ihrer jährlichen Bruttovergütung nicht übersteigen.
Die Mindestzeichnung entspricht 1 Aktie, maximal können 750 Aktien erworben werden. Ihr Zeichnungsbetrag muss einer ganzen Zahl von Aktien entsprechen (es werden keine Bruchteile ausgegeben). Die maximale Anzahl an Aktien, die im Rahmen des Angebots 2024 ausgegeben werden, ist auf die von der Hauptversammlung genehmigte Gesamtsumme begrenzt. Wenn diese Höchstgrenze überschritten wird, werden die Zeichnungen gemäß folgender Formel reduziert:
- Die Gesamtzahl der zur Zeichnung angebotenen Aktien wird durch die Anzahl der Zeichner geteilt (die „Durchschnittsanzahl“).
- Alle Zeichnungsanträge werden bis zu dieser Durchschnittsanzahl bedient.
- Die verbleibende Anzahl der zur Zeichnung angebotenen Aktien wird durch die Anzahl der Zeichner geteilt, deren Zeichnungsantrag diese durchschnittliche Anzahl übersteigt (die „neue Durchschnittsanzahl“).
- Jeder von Ihnen wird bis zu dieser neuen Durchschnittsanzahl bedient.
Dieses Verfahren wird wiederholt, bis alle angebotenen Aktien ordnungsgemäß zugeteilt wurden.
WANN ERFAHRE ICH, WIE HOCH MEINE ENDGÜLTIGE ZUTEILUNG IST?
Nach der Durchführung der Kapitalerhöhung erhalten Sie eine Zuteilungsbestätigung. Darin ist die Anzahl der Aktien, die Sie dann halten, ausgewiesen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Bestätigung der Anzahl der Gratisaktien, die Ihnen zugeteilt wurden.
VERFÜGBARKEIT UND BESTEUERUNG
Um in den Genuss der im Rahmen dieses Angebots vorgesehenen Vorzugskonditionen zu kommen, unterliegen Ihre Aktien einer fünfjährigen Sperrfrist (weitere Informationen in der Länderbeilage). Allerdings ist in bestimmten Sonderfällen eine vorzeitige Freigabe vorgesehen. In diesen Fällen können Sie vor Ablauf der Sperrfrist aus dem Programm aussteigen. Einzelheiten hierzu finden Sie ebenfalls in der Länderbeilage.
Für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungsprogramme gelten in vielen Ländern besondere Steuervergünstigungen. Angaben zur steuerlichen Behandlung Ihrer Zeichnung finden Sie in der Länderbeilage. Während der Sperrfrist unterliegt Ihre Anlage den Schwankungen des Kurses der Arkema-Aktie, der steigen oder fallen kann. Zudem unterliegt Ihre Anlage Wechselkursschwankungen. Es besteht daher das Risiko eines Kapitalverlusts.
WAS GESCHIEHT AM ENDE DER FÜNFJÄHRIGEN SPERRFRIST?
Sie können über Ihre Anlage verfügen oder diese so lange im Sparplan belassen, wie Sie es wünschen.